Aufnahmeverfahren

So wird´s gemacht


"Das gute Leben ist aufgebaut auf gute Beziehungen" Mark Twain

Die Vorauswahl erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit den stationären und ambulanten Einrichtungen des Versorgungsgebietes. Die Bewerbung muss von den Bewerbern schriftlich eingereicht werden. Anschließend werden die Interessenten zu zwei bis drei Vorstellungsgeprächen eingeladen.

Vor dem ersten Gespräch müssen eine Epikrise eines Facharztes, ein ausführlicher problembezogener Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben vorliegen. Über die Aufnahme des Bewerbers entscheiden die Mitarbeiter der TWG

Die TWG Bewohner sollten sich nach Möglichkeit bei einem der niedergelassenen Psychiater in der näheren Umgebung in Behandlung begeben.Eine bestmögliche Kooperation mit den behandelnden Fachärzten und Fachkrankenhäusern wird von uns angestrebt. Hierfür benötigen wir für die Dauer des Aufenthaltes in der TWG eine Schweigepflichtentbindung.

Zur Aufnahme müssen folgende Unterlagen vorliegen: Verbindliche Zusage zur Übernahme des aktuellen Betreuungskostensatzes durch den entsprechenden Kostenträger. Es muss gewährleistet sein, dass Lebensunterhalt und Miete entweder durch eigenes Einkommen, oder durch den Bezug von Sozialhilfe, Arbeitslosenhife etc. bestritten werden können. Außerdem benötigen wir ein Psychiatrisches Gutachten; ihre Bankverbindung; einen Einzahlungsnachweis der Kaution; eine ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung, einen Nachweis ihrer Haftpflichtversicherung, sowie eine ärztliche Bescheinigung dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.

Ansprechpartner / Kontakt

Sieglinde Pruy

Einrichtungsleitung

TWG-Jonathan

Bucherstr. 13a, Kirchseeon

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